Es entspricht der Sunna des Propheten

Abû Huraira


Wer seine Sünden anderen preisgibt, wird von der Vergebung Allâhs ausgeschlossen werden. Der Imâm An-Nawawî

Solch eine Person sitzt etwa in einer Versammlung und sagt: "Ich beging letzte Nacht die und die Sünde", und er beschreibt sie dann im Detail, obwohl der Gesandte Allâhs

Warum dies so ist? Wer seine Sünde preisgibt, schmäht Allâh, denn Allâh hat uns das Begehen solcher Sünden verboten und uns darüber durch seinen Propheten


Die prahlerische Preisgabe der Sünden ist heutzutage weit verbreitet und hat Reue und Scham verdrängt. Wenn jemand sündigt, so soll er niemanden davon erzählen. Er muss bereuen und sich vornehmen, diese Sünde nie wieder zu begehen. Man kann allerdings einen Gelehrten oder einen weisen Freund davon erzählen, um Rat und Hilfe zu erhalten, wie man solche Sünden in Zukunft unterlassen und ihnen widerstehen kann und um Rechtleitung und Schutz vor erneuter Versuchung zu erfahren.
Ein weiterer Anlass, der erlaubt, seine Sünden preiszugeben ist das Gesuch um eine Fatwâ. Der Beweis dafür ist die Geschichte eines Mannes, der zu Lebzeiten des Gesandten Allâhs



Umgekehrt ermutigt die Preisgabe der Sünden und die Prahlerei damit andere, sie auch zu begehen und den Sünder zu imitieren. Das Verbot Sünden preiszugeben birgt also viel Weisheit in sich: Allâh weiß, dass solche Taten auch andere dazu bewegen, diesem Übel nachzugeben. Wer von seinen Sünden erzählt, verleitet andere zum Sündigen. Aus diesen Gründen ist die Preisgabe der eigenen Sünden so gefährlich.
Die islâmischen Gelehrten erwähnten viele Fatwâs bezüglich derer, die anderen ihre Sünden preisgeben, wie etwa, dass das Gebet hinter solchen Leuten unerwünscht ist (d. h., solche Leute sollten keine Gemeinschaftsgebete leiten). Manche Gelehrten gingen sogar so weit zu sagen, dass man sein Gebet wiederholen muss, wenn man hinter solch einer Person betet. Ibn Abû Zaid

Andererseits wird dem vergeben, dessen Sünde unbeabsichtigt bekannt wurde, da es dann ja versehentlich geschah. Der Imâm Mâlik

Eine weitere Frage zu diesem Thema wäre, ob man solch einer Person einen Krankenbesuch abstatten kann; immerhin belohnt Allâh den Krankenbesuch reichlich und dies ist ein Recht, das ein Muslim gegenüber anderen Muslimen hat. Die muslimischen Gelehrten sagten indes über denjenigen, der öffentlich sündigt: "Er darf nicht besucht werden, damit dieses (Meiden) ihn dazu veranlasst, seine üblen Taten zu bereuen und auch, um andere davon abzuhalten, solche Taten zu begehen, wenn sie sehen, wie schlecht er behandelt wird. Man kann ihn jedoch besuchen, wenn man die Absicht hat, ihn zu ermahnen und ihm mit gutem Rat beizustehen."
Eine andere Fatwâ bezüglich solch einer Person betrifft das Totengebet für ihn. Die islâmischen Gelehrten legten fest, dass man zur Abschreckung für andere nicht für ihn beten darf, damit sie nicht in seine Fußstapfen treten. Diesbezüglich sagte Ibn Taimiyya

Wie steht es jedoch um das Lästern über solche Leute und das Weitererzählen ihrer Sünden? Im Allgemeinen ist es empfohlen, die Sünden anderer geheim zu halten, da der Prophet

Wie die Gelehrten festlegten, gibt es eine Ausnahme zu diesem Hadîthes für denjenigen, der seine Sünden offen begeht. Denn anderen Muslimen wird angeordnet, die Menschen vor ihm zu warnen, damit sie den Umgang mit ihm vermeiden können. Die Fehler solch einer Person zu verdecken könnte ihn dazu ermutigen, noch mehr zu sündigen.
Bezüglich des Redens über solche Leute sagte der Imâm Ahmad

Wenn derjenige, der seine Sünden offen bekannt gibt, es genießt von den Menschen gemieden zu werden, sollten sie dies auch tun, indem sie nicht mit ihm reden, ihn nicht besuchen, ihm nicht antworten, wenn er mit dem Salâm grüßt, usw. Das öffentliche Sündigen ist nämlich im Islam eine sehr ernste Angelegenheit.
Man muss Einladungen zu Hochzeitsfeiern wahrzunehmen, da der Prophet
