Shaikh al-Islam Ibn Taimiah, möge Allah Sich seiner erbarmen, sagte:
„Wer eine Aussage oder eine Handlung tätig, die als Unglauben klassifiziert wurden, (der) ist dadurch zum Ungläubigen geworden, auch wenn er dies (den Unglauben) nicht beabsichtigte.“ [As-Sarim al-Maslul (S. 117)]