Der Islam begann als etwas Fremdes und wird als etwas Fremdes wiederkommen. Das Paradies ist für die Fremden.“ Seine Gefährten (ra) fragten daraufhin: „Wer sind die Fremden, oh Rasulul-ALLAH?“ Er (sws) antwortete: „Diejenigen die das Böse verbieten, wenn die anderen verdorben sind.“ (Musnad al-Imaam Ahmad)
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Die Bedeutung der ’Ibadah und die Bedingungen für ihre Annahme!
بسم الله الرحمن الرحيم
Ibnu Taimiyyah sagte:
الْعِبَادَةُ هِيَ اسْمٌ جَامِعٌ لِكُلِّ مَا يُحِبُّهُ اللَّهُ وَيَرْضَاهُ مِنْ الْأَقْوَالِ وَالْأَعْمَالِ الْبَاطِنَةِ وَالظَّاهِرَةِ
„Die ’Ibadah ist ein Sammelbegriff für alles, was Allah liebt und mit dem Er zufrieden ist, an Aussagen und innerlichen und äußerlichen Taten.“ [Majmu’ al-Fatawa (10/149)]
Es gibt drei Bedingungen für die Annahme einer ’Ibadah. Sie sind:
• Al-Islam. Wer kein Muslim ist, von dem nimmt Allahu ta‘ala die ’Ibadah nicht an! Allahu ta‘ala sagte:
{مَّثَلُ الَّذِينَ كَفَرُواْ بِرَبِّهِمْ أَعْمَالُهُمْ كَرَمَادٍ اشْتَدَّتْ بِهِ الرِّيحُ فِي يَوْمٍ عَاصِفٍ}
{Das Gleichnis derjenigen, die Kufr ihrem Herrn gegenüber machten, lautet: Ihre Taten sind wie Asche, auf die der Wind an einem stürmischen Tag heftig bläst.} [14:18]
• Al-Ikhlas (=Die Aufrichtigkeit). Die ’Ibadah muss einzig und alleine an Allahu ta‘ala verrichtet werden. Wer den großen Schirk macht, der fliegt aus dem Islam. Und wer den kleinen Schirk macht, der bleibt zwar Muslim, aber seine ’Ibadah wird nicht angenommen. Allahu ta‘ala sagte:
{وَمَا أُمِرُوا إِلَّا لِيَعْبُدُوا اللَّهَ مُخْلِصِينَ لَهُ الدِّينَ}
{Und nichts anderes wurde ihnen (=Menschen) befohlen, als Allah anzubeten, während sie Ihm gegenüber aufrichtig im Din sind.} [98:5]
• Al-Ittiba‘ (=Das Befolgen). Der Muslim muss der Sunnah des Propheten, sallallahu ‘alaihi wa salam, folgen. Er muss also die ’Ibadah so vollziehen, wie sie auch der Prophet, sallallahu ‘alaihi wa salam, vollzogen hat. Denn wer die ’Ibadah nicht in Übereinstimmung mit der Sunnah des Propheten vollzieht, der begeht eine Bidʿah. Der Prophet, sallallahu ‘alaihi wa salam, sagte:
مَنْ عَمِلَ عَمَلًا لَيْسَ عَلَيْهِ أَمْرُنَا فَهُوَ رَدٌّ
„Wer eine Handlung durchführt, worauf nicht unser Befehl beruht, ist zurückgewiesen.“ [Sahih Muslim (3/1343/Nr.1718)]