23.Jumada Al Thani 1436
Frage (Nr. 128576):
Ich bleibe zur Mittagszeit wegen meiner Arbeit in der Moschee. Ist es mir erlaubt, dort auch während meiner monatlichen Periode zu bleiben? Diese Moschee hat kein Minarett und Freitagsgebete werden dort nicht abgehalten.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Es ist für eine menstruierende Frau harām, sich in der Moschee aufzuhalten, aufgrund des bei al-Bukhāri (#974) und Muslim (#890) verzeichneten Berichts von Umm `Atiyyah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein), die sagte: „Er – nämlich der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) – wies uns an, zu den beiden Festtagen die Mädchen herauszubringen, welche die Pubertät erreicht hatten, und jene, die abgeschieden lebten, doch er sagte auch, dass sich die menstruierenden Frauen vom Gebetsplatz der Muslime fernhalten sollten.“
Somit verbot der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihm) es den menstruierenden Frauen, am Festtag zum Gebetsplatz zu kommen, und er wies sie an, sich davon fernzuhalten, da er in dieselbe Kategorie fällt wie die Moschee. Das zeigt, dass eine menstruierende Frau die Moschee nicht betreten darf, und es entspricht der Ansicht der Mehrheit der Gelehrten.
Dies wurde in den Antworten auf die Fragen #33649 und #60213 erörtert.
Es gibt keinen Unterschied zwischen einer Moschee, in der das Freitagsgebet abgehalten wird, und einer, in der das nicht der Fall ist. Oder zwischen einer, die ein Minarett besitzt, und einer, die keines hat. Was zählt, ist die Tatsache, dass es eine Moschee ist, d. h. ein Platz, der dem Gebet gewidmet wird.
Die Gebetsräume an Arbeitsplätzen und in Schulen, welche im Besitz des Eigentümers verbleiben und nicht an sich als Moscheen gedacht waren, fallen nicht unter dieselben Regeln wie Moscheen. Deshalb ist es einer menstruierenden Frau gestattet, sie zu betreten und sich darin aufzuhalten.
Die Gelehrten des Ständigen Komitees für die Ausgabe von Fatwas wurden gefragt: „Fällt der Gebetsraum in der Universität unter dieselben Regeln wie eine Moschee hinsichtlich des Betens von Tahiyyat al-Masjid (zwei Sunnah-Rak`ah, die beim Betreten der Moschee zur Begrüßung derselben verrichtet werden) und hinsichtlich der Rezitation der Adhkār beim Betreten und Verlassen der Moschee?“
Sie antworteten: „Gebetsräume in Universitäten und an anderen Orten fallen nicht unter dieselben Regeln wie Moscheen.“ (Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 5/170)
Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allāh ihm barmherzig sein) wurde über Gebetsräume in Schulen befragt, die nur für das Dhuhr-Gebet eingerichtet wurden: Ist es einer menstruierenden Frau gestattet, sie zu betreten?
Er antwortete: „Gebetsräume in Schulen fallen nicht unter dieselben Regeln wie Moscheen. Vielmehr sind sie einfach Gebetsräume. Nicht jeder Platz, an dem Gebete abgehalten werden, wird als Moschee betrachtet. Die Moschee ist das, was für das Gebet im Allgemeinen eingerichtet wurde und was für diesen Zweck erbaut und vorbereitet wurde. Einfach einen Platz als Platz zu nehmen, an dem man betet, macht ihn nicht zu einer Moschee. Darauf basierend ist es einer menstruierenden Frau erlaubt, den Gebetsraum einer Schule zu betreten und sich dort aufzuhalten.“ (Liqa‘ al-Bāb al-Maftūh, 22/27)
Zusammengefasst: Es ist dir nicht erlaubt, in der Moschee zu sitzen, wenn du deine Periode hast. Doch es ist erlaubt, das in einem Gebetsraum zu tun, der nicht unter dieselben Regeln fällt wie eine Moschee.
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A